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  Infos zum Thema: Studienkredit

Studienkredite Den Anspruch auf Bafög verwirkt und keine Lust, den Eltern auf der Tasche zu liegen? Dann könnte ein Studienkredit genau die richtige Lösung sein! Studienkredite sind die ideale Alternative zur finanziellen Unterstützung durch die Eltern, aber auch zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten. Ob zur Deckung aller monatlichen Ausgaben oder als zusätzliches Finanzpolster während stressiger Studienphasen - das Darlehen auf Zeit kann für verschiedenste Lebenssituationen gewählt werden.

Seine besondere Eigenschaft liegt darin, dass weder öffentlichen Einrichtungen noch Privatpersonen Auskunft über den eigenen Lebensstil, über Ausgaben und Einnamen gegeben werden muss. Deshalb eignet sich diese Finanzierungsmöglichkeit ideal auch in solchen Situationen, in denen andere Modelle oftmals versagen: Wenn das Erststudium nicht mehr gefällt, dann kann oftmals noch mit einem Studienkredit das Zweitstudium finanziert werden. Und wer keinen Anspruch auf Bafög hat, der kann meist problemlos einen Studienkredit beantragen - das eigene Einkommen sowie das der Eltern interessiert hier nicht. Auf der anderen Seite ist auch der Studienkredit keine Leistung ohne Gegenwert: Gänge Studienordnungen müssen eingehalten, entsprechende Nachweise erbracht werden. Schließlich lohnt sich die Finanzierung für die Anbieter nur, wenn der entsprechende Kunde auch irgendwann ein Einkommen erzielen wird und die geliehenen Beträge verzinst zurückzahlen kann. Denn hier liegt eine weitere Besonderheit des Studienkredits: Während Bafög oftmals nur teilweise rückgezahlt werden muss, ist der Studienkredit in voller Höhe plus Zinsen fällig. Die Karenzphase beträgt dabei meist nur ein bis zwei Jahre, manchmal mehr.

Das bedeutet: Nimmt man den Studienkredit zu Beginn seines Studiums in Anspruch und beendet ihn nach einem Jahr, kann schon bei Studienende direkt die Rückzahlung fällig sein. Je nach Bank und ausgehandelten Konditionen kann dann unter Umständen noch eine Stundung möglich sein. Die Höhe der monatlichen Beträge kann übrigens frei gewählt werden - als Obergrenze gelten Werte vergleichbar mit dem Bafögsatz, doch auch niedrigere Beträge sind möglich.