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Infos zum Thema: Studienkredit |
Den Anspruch auf Bafög verwirkt und keine Lust, den Eltern auf der Tasche zu liegen? Dann könnte ein Studienkredit
genau die richtige Lösung sein! Studienkredite sind die ideale Alternative zur finanziellen Unterstützung durch die
Eltern, aber auch zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten. Ob zur Deckung aller monatlichen Ausgaben oder als
zusätzliches Finanzpolster während stressiger Studienphasen - das Darlehen auf Zeit kann für verschiedenste
Lebenssituationen gewählt werden.
Seine besondere Eigenschaft liegt darin, dass weder öffentlichen Einrichtungen
noch Privatpersonen Auskunft über den eigenen Lebensstil, über Ausgaben und Einnamen gegeben werden muss. Deshalb
eignet sich diese Finanzierungsmöglichkeit ideal auch in solchen Situationen, in denen andere Modelle oftmals
versagen: Wenn das Erststudium nicht mehr gefällt, dann kann oftmals noch mit einem Studienkredit das Zweitstudium
finanziert werden. Und wer keinen Anspruch auf Bafög hat, der kann meist problemlos einen Studienkredit
beantragen - das eigene Einkommen sowie das der Eltern interessiert hier nicht. Auf der anderen Seite ist
auch der Studienkredit keine Leistung ohne Gegenwert: Gänge Studienordnungen müssen eingehalten, entsprechende
Nachweise erbracht werden. Schließlich lohnt sich die Finanzierung für die Anbieter nur, wenn der entsprechende
Kunde auch irgendwann ein Einkommen erzielen wird und die geliehenen Beträge verzinst zurückzahlen kann. Denn
hier liegt eine weitere Besonderheit des Studienkredits: Während Bafög oftmals nur teilweise rückgezahlt werden
muss, ist der Studienkredit in voller Höhe plus Zinsen fällig. Die Karenzphase beträgt dabei meist nur ein bis
zwei Jahre, manchmal mehr.
Das bedeutet: Nimmt man den Studienkredit zu Beginn seines Studiums in Anspruch und
beendet ihn nach einem Jahr, kann schon bei Studienende direkt die Rückzahlung fällig sein. Je nach Bank und
ausgehandelten Konditionen kann dann unter Umständen noch eine Stundung möglich sein. Die Höhe der monatlichen
Beträge kann übrigens frei gewählt werden - als Obergrenze gelten Werte vergleichbar mit dem Bafögsatz, doch
auch niedrigere Beträge sind möglich.
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