Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist den Allermeisten nur in seiner Kurzform als Bafög bekannt. Streng genommen
handelt es sich hierbei also nicht um die Geldsumme selbst, sondern um die Regelung, welche auch Studierenden aus
einkommensschwächeren Familien das monatliche Auskommen während des Studiums sichern soll. Bafög ist also als
Ausgleich gedacht, wenn die eigenen Eltern nicht oder nicht vollständig für die Studienfinanzierung aufkommen können.
Dabei gibt es eine elterliche Einkommensgrenze, welche nicht überschritten werden darf - ansonsten gibt es keinen
Anspruch auf die monatliche Unterstützung.
Weil für die Berechnung oftmals Lohnabrechnungen und Einkommensnachweise
aus vergangenen Jahren verwendet werden, kann das Bafög unter Umständen auch dann verweigert werden, wenn die Eltern
aktuell deutlich weniger Geld verdienen als noch in den Vorjahren. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Faktoren,
die bei der Bewilligung eine Rolle spielen: Sparvermögen ab einem bestimmten Wert wird ebenso in die Berechnung mit
einbezogen wie etwaige Geschwister - denn je mehr Kinder finanziell zu unterstützen sind, umso schwieriger wird dies
für die Eltern. Mit den detaillierten Verordnungen soll das Gesetz also auch komplizierten Familiensituationen
gerecht werden. Um den Überblick zu behalten, empfiehlt sich eine professionelle Beratung: Viele Unis und FHs
bieten beispielsweise über den Allgemeinen Studierendenausschuss, kurz AStA, kostenlose Hilfe beim Ausfüllen
des Bafög-Antrags. Bafögrechner im Internet können zumindest eine grobe Einschätzung über Bewilligung sowie die
jeweilige Höhe des monatlichen Anspruchs geben - selbstverständlich ohne Gewähr.
Davon abgesehen ist der
Bafög-Bescheid jedoch an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft: Ein Studienfachwechsel ist in Einzelfällen nur zu
Beginn des Studiums, manchmal gar nicht mehr möglich, und nach entsprechender Semesteranzahl müssen
Studiennachweise in Form von Scheinen oder Creditpoints zur weiteren Bafög-Zahlung erbracht werden.
Die teilweise oder vollständige Rückzahlung der gewährten Ausbildungsförderung muss übrigens erst nach einer
sogenannten Karenzphase erfolgen. Hier gibt es oftmals flexible Modelle, die dem jeweiligen Monatsgehalt angepasst
werden.
|
|
|